Sonderseite Ukraine
Die Jobcenter sind seit dem 1. Juni 2022 für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Kreis Warendorf unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert an dieser Stelle darüber.
Es möchte gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die ukrainischen Kriegsgeflüchteten ermutigen, die Leistungen der Jobcenter in Anspruch zu nehmen. In einem gemeinsamen Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten informieren sie deshalb über die zustehenden Leistungen, Beratungsangebote und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Lesen Sie hier.
Für Geflüchtete aus der Ukraine:
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter ab dem 01. Juni 2022:
- Sie sind unter 66 Jahre alt und
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine von der Ausländerbehörde (z.B. Kreises Warendorf) ausgestellte Fiktionsbescheinigung bekommen und
- Sie haben einen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Haben Sie bisher keinen Antrag gestellt?
Ihr Weg zum digitalen Antrag (schnellstmöglicher Weg):
Besitzen Sie ein Internetfähiges Handy? Dann können Sie die Unterlagen über den QR-Code abrufen.
Ansonsten gelangen Sie hier zum Online-Antragsformular.
Alternativ können Sie dem Jobcenter die Unterlagen auch postalisch zusenden. Die erforderlichen Dokumente zum Ausdrucken finden Sie hier:
- Kurzfragebogen (ukrainisch, russisch, deutsch)
Ihre Ansprechpartner im Jobcenter:
Anlaufstelle | Rufnummer | Emailadresse |
Ahlen 59229
| 02581- 53 5911 | |
Ahlen 59227
| 02581- 53 5949 | |
Beckum
| 02581- 53 5834 | |
Beelen
| 02581- 53 5870 | |
Drensteinfurt
| 02581- 53 5900 | |
Ennigerloh
| 02581- 53 5850 | |
Everswinkel
| 02581- 53 5900 | |
Oelde
| 02581- 53 5850 | |
Ostbevern
| 02581- 53 5860 | |
Sassenberg
| 02581- 53 5870 | |
Sendenhorst
| 02581- 53 5860 | |
Telgte
| 02581- 53 5860 | |
Wadersloh
| 02581- 53 5834 | |
Warendorf
| 02581- 53 5870 |
BuT-Leistungen zur Förderung und Unterstützung der geflüchteten Kinder
Zum Download: Flyer zur Leistungen der Bildung und Teilhabe vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Arbeitgebende:
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Geflüchtete oder brauchen Sie Unterstützung bzw. haben Personalbedarf? Sie können gerne mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters Kontakt aufnehmen. https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitgeber
Unter diesen Links finden Sie weitere wichtige Informationen:
Ukraine Handbook Germany | Україна Handbook Germany
Informationsmaterial zum Download der Bundesagentur für Arbeit