Sonderseite Ukraine
Anfang April hat die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass die Jobcenter ab dem 01. Juni 2022 für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig sein sollen. Zu den Voraussetzungen gibt es allerdings nur einen Regierungsentwurf und noch kein rechtskräftiges Gesetz. Damit alle voraussichtlich Leistungsberechtigten dennoch pünktlich ihr Geld erhalten, handelt das Jobcenter trotzdem schon – auch auf die Gefahr hin, dass sich gesetzliche Voraussetzungen noch verändern.
Für Geflüchtete aus der Ukraine:
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter ab dem 01. Juni 2022:
- Sie sind unter 66 Jahre alt und
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach §24 Abs. 1. AufenthG oder eine von der Ausländerbehörde (z.B. Kreises Warendorf) ausgestellte Fiktionsbescheinigung bekommen und
- Sie haben einen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Haben Sie bisher keinen Antrag gestellt?
Ihr Weg zum digitalen Antrag (schnellstmöglicher Weg):

oder über folgende Links:
- Kurzfragebogen (ukrainisch, russisch, deutsch)
Besitzen Sie ein Internetfähiges Handy? Dann können Sie die Unterlagen über den QR-Code abrufen. Alternativ können Sie den Link nutzen und die Unterlagen ausdrucken und dem Jobcenter postalisch zukommen lassen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Antragsabgabe? Folgende Aktionstage bietet Ihnen das Jobcenter hierfür an. Zur Vermeidung von Sprachbarrieren sind ukrainische und russische Sprachmittler vor Ort.
Datum/Uhrzeit | Anlaufstelle | Personen wohnhaft in: |
12.05.2022 8.00 bis 16.00 Uhr | Warendorf | Warendorf / Beelen / Sassenberg |
13.05.2022 8.00 bis 14.00 Uhr | Warendorf | Everswinkel / Telgte / Ostbevern |
16.05.2022 8.00 bis 16.00 Uhr | Beckum | Beckum / Wadersloh |
17.05.2022 8.00 bis 16.00 Uhr | Ahlen | Ahlen / Sendenhorst / Drensteinfurt |
18.05.2022 8.00 bis 16.00 Uhr | Oelde | Oelde |
19.05.2022 8.00 bis 16.00 Uhr | Ennigerloh | Ennigerloh |
Ihre Ansprechpartner im Jobcenter:
Anlaufstelle | Rufnummer | Emailadresse |
Ahlen 59229
| 02581- 53 5911 | |
Ahlen 59227
| 02581- 53 5949 | |
Beckum
| 02581- 53 5834 | |
Beelen
| 02581- 53 5870 | |
Drensteinfurt
| 02581- 53 5900 | |
Ennigerloh
| 02581- 53 5850 | |
Everswinkel
| 02581- 53 5900 | |
Oelde
| 02581- 53 5850 | |
Ostbevern
| 02581- 53 5860 | |
Sassenberg
| 02581- 53 5870 | |
Sendenhorst
| 02581- 53 5860 | |
Telgte
| 02581- 53 5860 | |
Wadersloh
| 02581- 53 5834 | |
Warendorf
| 02581- 53 5870 |
BuT-Leistungen zur Förderung und Unterstützung der geflüchteten Kinder
Für Arbeitgebende:
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Geflüchtete oder brauchen Sie Unterstützung bzw. haben Personalbedarf? Sie können gerne mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters Kontakt aufnehmen. https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitgeber
Unter diesen Links finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen:
Sie gehören zum Personenkreis von sexueller Gewalt bedrohter Frauen und benötigen Unterstützung?
https://www.frauenberatung-beckum.de/
https://www.frauenberatung-warendorf.de/
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/familie-und-kind