Informieren Sie sich hier über das Grundsicherungsgeld, wenn Sie schon länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. 

Details können Sie auch unserem Merkblatt entnehmen.

In unserem Downloadbereich finden Sie alle erforderlichen Vordrucke und Anleitungen zur Antragstellung. Füllen Sie die Antragsvordrucke bitte gewissenhaft und vollständig aus und senden diese gemeinsam mit einschlägigen Nachweisen (z.B. Scan oder Foto Ihres Personalausweises/ Passes, Gehaltsnachweise zum Einkommen, Mietvertrag zur Miete, usw.) unter Angabe Ihres Namens, Wohnortes und Rufnummer an die E-Mail-Adresse TeamWarendorf-Jobcenter@kreis-warendorf.de.

Aktuell müssen Sie die Vordrucke, die im Pdf-Format angeboten werden, noch auf Ihrem Gerät zwischenspeichern, damit Sie diese übersenden können. Fassen Sie nach Möglichkeit bitte alle Dokumente in einer E-Mail zusammen und übermitteln diese gemeinsam mit den o.g. Nachweisen.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Antragstellung digital durchzuführen. Hier können Sie sowohl den Kurzantrag SGB II, sowie den Antrag auf Weitergewährung online stellen. Bitte beachten SIe auch hier den Hinweise zu den einschlägigen Nachweisen.

Beachten Sie bitte, dass der Grundantrag allein nicht ausreichend ist. Übersenden Sie mit jedem Grundantrag bitte auch die Anlagen Vermögen und Kosten der Unterkunft, sowie für jede Person im Haushalt, die älter als 14 Jahre alt ist, eine Anlage Einkommen.

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, füllen Sie bitte auch die Anlage Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit aus und übermitteln diese. Dies gilt auch, wenn Sie mit Ihrem Gewerbe aktuell keine Einnahmen erzielen.

Wenn Sie zu Ihren Antragsunterlagen Nachweise und Dokumente nachreichen oder Änderungen mitteilen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Zusendung von Kopien oder Originalen auf dem Postweg (Originaldokumente werden Ihnen zurückgesandt),
  2. Einwurf von Kopien oder Originalen in den Hausbriefkasten der nächstgelegenen Dienststelle (Originaldokumente werden Ihnen zurückgesandt),
  3. Übersendung per E-Mail an TeamWarendorf-Jobcenter@kreis-warendorf.de ; Bitte geben Sie dabei immer Ihren Namen, Wohnort und Ihre Rufnummer an oder
  4. nutzen Sie die online bereitgestellte Veränderungsmitteilung auf dieser Seite.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die zuständige Leistungssachbearbeiterin/ den zuständigen Leistungssachbearbeiter für Ihren Wohnort.

Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. 

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege und Hausrat sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens ab. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist.

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG), wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die wichtigsten Infos zu den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld im Überblick:

  • Die angemessenen Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf:

         Richtwerttabelle des Kreises Warendorf

  • Sie wollen umziehen? Das sollten Sie beachten! 

         Merkblatt Umzug

 

Weitere Infos zu den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld:

Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also insbesondere Miete und Nebenkosten. Auch die Heizkosten werden anerkannt, auf Dauer aber nur, solange Ihr Verbrauch angemessen ist. Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.

Die Kosten für die Unterkunft werden im ersten Jahr vollständig übernommen (Karenzzeit). Diese Regelung gilt für die Wohnung, die bei Leistungsbeginn bewohnt wird. Erfolgt ein Umzug endet die Karenzzeit. Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Unterkunftskosten in der Regel nur noch in angemessener Höhe anerkannt.

Welche Unterkunftskosten angemessen sind, kann örtlich unterschiedlich sein. Die angemessenen Kosten können Sie der Richtwerttabelle des Kreises Warendorf entnehmen. Diese wurden durch ein "Schlüssiges Konzept" definiert.

Vor Abschluss eines Mietvertrages über eine neue Unterkunft soll eine sog. "Zusicherung" zur Berücksichtigung der Kosten für die neue Unterkunft beim Jobcenter am neuen Wohnort eingeholt werden. Das Jobcenter sichert die Zahlung der Unterkunftskosten zu, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Bevor eine neue Wohnung angemietet wird, ist im eigenen Interesse daher eine Rücksprache mit dem in Zukunft zahlenden Jobcenter dringend zu empfehlen. Ohne Zusicherung werden maximal die angemessenen Unterkunftskosten als Bedarf anerkannt.

Wenn ein Umzug innerhalb des Ortes stattfindet und dieser aus objektiver Sicht nicht erforderlich ist, so werden maximal weiterhin nur die Bedarfe berücksichtigt, die für die bisherige Wohnung erbracht worden sind.

Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel entstehen (z. B. Umzugskosten oder eine Kaution) können grundsätzlich nur übernommen werden, wenn der Umzug objektiv erforderlich ist und wenn die neue Wohnung angemessen ist. Ferner sind Umzugskosten rechtzeitig vor dem Umzug zu beantragen und Kosten für eine Mietkaution rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Mietvertrags.

Sie wollen umziehen? In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Die zweite Seite können Sie nutzen, um die erforderlichen Anträge zu stellen.

Haben Sie Fragen, wenden Sie sich gern an den für Sie zuständigen Ansprechpartner in der Anlaufstelle Ihres (künftigen) Wohnorts. Bei allgemeinen Fragen zum Thema rund um die Kosten der Unterkunft steht Ihnen Herr Petzold (02581 53-5826) gern zur Verfügung.

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Zuschuss erhalten für 

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaft und Geburt)
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Entsprechende Anträge finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Durch Mehrbedarfe wird der Regelbedarf aufgestockt, um besondere Mehrkosten im Einzelfall zu decken. Dazu zählen beispielsweise Kosten für besondere Ernährung, Schwangerschaft ab der 13. Woche oder zusätzliche Aufwendungen für die Alleinerziehung eines oder mehrerer Kinder.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.