Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien. Die Nutzung dieser Leistungen zielt darauf ab, die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern.

Wenn Sie,

  • Bürgergeld (SGBII),
  • Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld,
  • Sozialhilfe (SGBXII) oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

erhalten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Das Jobcenter bearbeitet

  • Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB II (Bürgergeld) sowie § 6b BKGG (Kinderzuschlag/Wohngeld).

 

Die Sozialämter der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf bearbeiten

  • Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz).

Berechtigt sind Kinder, Schüler und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Diese Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten

  • zusätzliche und notwendige Lernförderung/Nachhilfe (angemessene, entstandene Kosten)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit – pauschal 15,00 Euro pro Monat/max. 180,00 Euro pro Jahr, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
  • Schulbedarf (am 01.02. des Jahres 51,50 Euro, am 01.08. des Jahres 103,00 Euro)
  • Schülerbeförderungskosten (angemessene Kosten, wenn diese nicht durch Dritte übernommen werden)
  • Ausflüge und mehrtägige Fahrten in der Schule oder der Kindertagesstätte (tatsächliche Kosten)
  • Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen, Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)

Lernförderung (Nachhilfe)

Wird zusätzlich zu den Lernförderangeboten der Schule weitere Nachhilfe benötigt, können diese Kosten übernommen werden. Eine Nachhilfe ist auch möglich, wenn ein besserer Notendurchschnitt oder ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse (wie z. B. PEKiP) und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten. Denn alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen sich gemeinsam an Freizeitaktivitäten mit Anderen beteiligen können. Für jedes Kind können dafür jährlich insgesamt 180,00 Euro in Anspruch genommen werden.

Schulbedarf

Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mal- und Zeichenmaterial einzukaufen. Diese teilt sich mit 51,50 Euro zum 01.02. und 103 Euro zum 01.08. des Jahres auf. Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor.

Schülerbeförderung

Die Kosten für die Fahrt zur Schule können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden, wenn dies nicht durch einen anderen Träger erfolgt und die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besucht wird. Reichen Sie hierfür bitte Kopien der Fahrkarten und die dazugehörigen Nachweise (z.B. Kontoauszüge) ein.

Ausflüge und mehrtägige Fahrten

Für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertagesstätte oder - tagespflege werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden.

Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege

Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen.

Weitere Informationen zum Thema:

Mit dem Antrag auf SGB II-Leistungen sind BuT-Leistungen fristwahrend beantragt, sodass Ausflüge, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben global bewilligt werden. Lediglich für die Lernförderung, Klassenfahrten und Schülerbeförderung werden Nachweise benötigt. Wenn Sie Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten, können Sie einen formlosen Antrag stellen.

Hier finden Sie die Antragsunterlagen:

Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen beim Jobcenter ein. Sie können die Unterlagen in jedem Jobcenter des Kreises Warendorf abgeben oder Sie schicken die Unterlagen gerne per Post oder E-Mail an das Team Bildung und Teilhabe (BuT).

Adresse: Jobcenter Kreis Warendorf, Team Bildung und Teilhabe, Südstraße 12, 48231 Warendorf

E-Mail: but@kreis-warendorf.de

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

Den richtigen Ansprechpartner finden Sie weiter unten - aufgeteilt nach Wohnort und erstem Buchstaben Ihres Nachnamens.

 

Team Bildung und Teilhabe

Südstraße 12

48231 Warendorf

Tel. 02581 / 535940

but@kreis-warendorf.de

 

Teamleiter    

Herr Kramer-Hilgensloh (Tel. 02581 53-5841)                      

Hauptsachbearbeitung Bildung und Teilhabe

Frau Lauströr (Tel. 02581 53-5635)

Koordination Lernförderung        

Frau Koyuncu (Tel. 02581 53-5978)                                

Ahlen (A+Z)    

Frau Freimuth (Tel. 02581 53-5802)

Ahlen (B-K)  

Frau Berse (Tel. 02581 53-5881)               

Ahlen (L-Y)

Herr Abeler (Tel. 02581 53-5892)     

Beckum (A-F)          

Frau Grothues (Tel. 02581 53-5895)

Beckum (G-Z)          

Frau Mass (Tel. 02581 53-5697)                                 

Beelen           

Frau Mass (Tel. 02581 53-5697)                 

Drensteinfurt      

Frau Ossenbrink (Tel. 02581 53-5976)                                  

Ennigerloh (A-S)     

Frau Lammers (Tel. 02581 53-5913)

Ennigerloh (T-Z)     

Frau Grothues (Tel. 02581 53-5895)                                       

Everswinkel

Herr Wibbelt (Tel. 02581 53-5815)                             

Oelde     

Herr Wibbelt (Tel. 02581 53-5815)

Ostbevern     

Frau Beerenbrink (Tel. 02581 53-5842)                                

Sassenberg 

Frau Wolf (Tel. 02581 53-5859)                            

Sendenhorst

Frau Ossenbrink (Tel. 02581 53-5976)                                 

Telgte

Frau Beerenbrink (Tel. 02581 53-5842)                              

Wadersloh    

Herr Wibbelt (Tel. 02581 53-5815)                                

Warendorf   

Frau Feder Tel. 02581 53-5933)

Die MünsterlandKarte ist die einfache und praktische Abrechnungslösung des Jobcenters Kreis Warendorf, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket (z.B. Lernförderung, Mittagessen, etc.) in Anspruch nehmen zu können.

Klicken Sie bitte hier, um die Funktionen der MünsterlandKarte zu nutzen oder mehr Informationen zu erhalten.

Dort können Sie zum Beispiel nach einem Nachhilfelehrer oder Angeboten zu Sport, Freizeit oder Kultur suchen:

Angebote in meiner Region

Mit der MünsterlandKarten-Nummer und dem Passwort (diese stehen in dem Anschreiben, das Sie mit der MünsterlandKarte erhalten haben) können Sie sich im System der MünsterlandKarte anmelden.

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Bewilligungen und die von den Anbietern getätigten Abbuchungen einsehen

  • Wo gebe ich meinen Bewilligungsbescheid ab?

Sie geben den Bewilligungsbescheid beim jeweiligen Anbieter (z.B. Nachhilfelehrer, Schule, Verein) ab.

  • Gebe ich den Bewilligungsbescheid oder die MünsterlandKarte ab?

Sie können sowohl den Bewilligungsbescheid abgeben als auch die MünsterlandKarte vorzeigen.

  • Ich habe meine MünsterlandKarte verloren, was nun?

Jeder Bewilligungsbescheid enthält die Angabe der MünsterlandKarten Nummer. Falls Sie dennoch eine neue Karte haben möchten, rufen Sie uns an.

  • Kann der jeweilige Betrag auch überwiesen werden?

Nur der „Persönliche Schulbedarf“ und die „Schülerbeförderung“ werden direkt an Sie überwiesen. Alle anderen Leistungsarten des Bildungspaketes werden auf die MünsterlandKarte gebucht.

  • Wo reiche ich die Unterlagen ein?

Senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an but@kreis-warendorf.de oder per Post an das Jobcenter Kreis Warendorf, Team Bildung und Teilhabe, Südstraße 12, 48231 Warendorf. Sie können die Unterlagen auch in jedem Jobcenter des Kreises Warendorf einreichen.

  • Der Anbieter (z.B. Nachhilfelehrer, Sportverein) kennt die MünsterlandKarte nicht. Was muss ich tun?

Geben Sie die Kontaktdaten der BuT-Koordinatorin, Frau Salman, (02581 53 5978 oder sinem.salman@kreis-warendorf.de) weiter.

  • Ist eine rückwirkende Abbuchung möglich?

Rückwirkende Abbuchungen sind möglich; kontaktieren Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.

  • Kann ich auch selber Leistungen für mein Kind abbuchen?

Abbuchungen sind nur durch aktivierte Anbieter möglich.

  • Ich möchte den Nachhilfelehrer wechseln. Was muss beachtet werden?

Kontaktieren Sie unbedingt Ihren zuständigen Ansprechpartner und nennen Sie uns den neuen Nachhilfelehrer.

  • Ich habe meine Zugangsdaten verloren, was nun?

Das Team Bildung und Teilhabe kann Ihnen neue Zugangsdaten vergeben. Rufen Sie uns an.

  • Wie finde ich einen Nachhilfelehrer oder Anbieter für z.B. Musikunterricht oder Sport?

Besuchen Sie die Internetseite www.bildungs-karte.org. Unter „Angebote suchen“ finden Sie verschiedene Anbieter, einen Nachhilfelehrer oder beispielsweise einen Verein.