Als Arbeitgeber schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können  Sie als Unternehmen unterstützt werden. Sprechen Sie unseren Arbeitgeberservice vor Ort an! Wir informieren und beraten Sie gerne über unsere vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel: 

Durch eine betriebliche Erprobung (Probearbeit) können Sie - aber auch der Arbeitnehmer -  feststellen, ob Bewerber, Stellenangebot und Unterehmen zusammen passen, bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Die Dauer einer solchen Maßnahme wird mit Ihnen im Vorfeld individuell abgestimmt und ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.

Bewerberinnen und Bewerber, die schon längere Zeit arbeitslos waren, benötigen manchmal mehr Zeit, um sich in Ihren betrieblichen Ablauf zu integrieren. Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) sollen die daraus entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Förderhöhe und Förderlaufzeit des EGZ orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin / des Bewerbers.

Sie können Jugendliche im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen. Zwischen sechs und zwölf Monaten dauert ein durch das Jobcenter gefördertes Praktikum, das eine Brücke zur regulären Ausbildung bilden soll.

Bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. So sind unter anderem der Eingliederungszuschuss oder eine Probearbeit möglich. Weitere Fördermöglichkeiten erläutert Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner des Arbeitgeberservice.

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der viele Jahre lang Bürgergeld erhalten hat, ist ein Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre möglich.

Die Höhe der Förderung wird unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls festgelegt. Ihr Ansprechpartner im Arbeitgeberservice informiert Sie gerne.

 

Weitere Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner und finden Sie im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung rechtzeitig vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen muss.