
Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ggf. einen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Weiterlesen.
Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ggf. einen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Weiterlesen.