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Jobcenter Kreis Warendorf
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Brückenjobs
Das Jobcenter im Kreis Warendorf hält für Personen, die zunächst an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen, Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante nach § 16d S.2 SGB II vor. Diese Arbeitsgelegenheiten werden im Kreis Warendorf als "Brückenjobs" bezeichnet.
Interessenten und potenzielle Träger von Brückenjobs erhalten mit den hier aufgeführten Dokumenten die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und Durchführung der Brückenjobs. Gleichzeitig soll einer breiten Öffentlichkeit ein Einblick über die Umsetzung der Brückenjobs im Kreis Warendorf gewährt werden.
SGB II - Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
Ergänzende Hinweise des Jobcenters im Kreis Warendorf zur Durchführung von „Brückenjobs“
Antrag (AGH 3)
Angaben zur Maßnahme (AGH 3a)
Stellenbeschreibung (AGH 3b)
Finanzierungsnachweis (AGH 3c)
Eignung des Maßnahmeträgers (AGH 3d)

