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Jobcenter Kreis Warendorf
siehe Anlaufstellen 

Fax:
siehe Anlaufstellen oder

02581 / 53 56 76


EMail:

amtsleitung-jobcenter(at)kreis-warendorf.de

Materielle Hilfe

In allen 13 kreisangehörigen Kommunen stehen Ihnen in den Anlaufstellen des Jobcenters kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Dort können Sie Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beantragen. Die Ansprechpartner informieren und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, die das SGB II betreffen.

 

Wenden Sie sich an die Anlaufstelle in Ihrer Stadt – die Adressen finden Sie unten. In jeder Anlaufstelle steht Ihnen ein erfahrener Teamleiter für besondere Problemfälle zur Seite.

 

Die Leistungen nach dem SGB II umfassen:

  • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
  • Kosten der Unterkunft soweit diese angemessen sind
  • Einmalige Leistungen für
    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
    • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
    • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht von der Regelleistung umfasst

Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände –soweit gesetzlich möglich- berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Zu den Anschriften der Anlaufstellen gelangen Sie hier!